Pressemitteilung vom Juni 2021

Stellungnahme zur Fragestellung über den Einsatz von ATA OTA in der Pflege nach § 5 Abs. 2 PflBG in Pandemiezeiten

Der Deutsche Berufsverband Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz (ATA|OTA-Verband) ist die arbeitnehmerseitige Interessensvertretung der Berufe der Anästhesietechnischen, Operationstechnischen und Medizinisch-Technischen Assistenz im Operationsdienst sowie der Operationstechnischen Anstellung.  Unsere satzungsmäßigen Zwecke sind insbesondere die Wahrnehmung gemeinsamer ideeller und wirtschaftlicher Interessen unserer Berufsangehörigen sowie die rechtliche und politische Vertretung der Berufsbilder und seiner Angehörigen gegenüber Ministerien und Institutionen des öffentlichen Rechts und die Qualitätssicherung in den vertretenen Professionen.

Der ATA|OTA-Verband nimmt Praktiken wahr, wonach Kolleg_innen aus den o.g. Berufen zur Unterstützung bzw. Entlastung sonstigen Personals im Krankenhaus, insbesondere im Bereich der Pflege, eingesetzt werden. Dies wird u.a. auf den coronabedingten Ausfall von Pflegefachpersonal zurückgeführt. Das vorliegende, in Auftrag gegebene Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Pflegetätigkeiten um ausbildungsferne Tätigkeiten handelt, die nicht dem Berufsbild nach dem ATA-OTA-Gesetz entsprechen, im Übrigen nur freiwillig im Wege der Übernahme- und Durchführungsverantwortung unter Beachtung der persönlichen Fähigkeiten der jeweiligen ATA OTA sowie der Art und Schwere der pflegerischen Maßnahme übernommen werden dürfen.

Mit dem 30-jährigen Bestehen der OTA-Ausbildung, der fortwährenden Entwicklung der ATA-Ausbildung und dem gemeinsamen, am 01.01.2022 in Kraft tretenden ATA-OTA-Gesetz wird deutlich, dass sich die ATA OTA Berufe zu unentbehrlichen Gesundheitsfachberufen entwickelt haben, die viele Wege der beruflichen Weiterentwicklung bieten. Die Grenzen dieser Tätigkeitsbereiche werden dabei durch verschiedene Ausbildungsgrundlagen festgelegt.

Unser Ziel ist es, die Tätigkeitsbereiche unserer Berufe transparent zu definieren und unsere Kolleginnen und Kollegen in deren Einsatz in fachfremden, ausbildungsfernen Fachbereichen durch eine rechtliche Basis zu unterstützen. Mit der Stellungnahme geben wir unseren Berufsangehörigen und deren Arbeitgebenden einen Überblick über Möglichkeiten und Grenzen des Personaleinsatzes von ATA, OTA, OT-Angestellten und MTAO. Sie ist damit auch die Grundlage und wertvolle Hilfestellung zur Implementierung eines Mindestmaßes an notwendigem Qualifikations- und Skill-Mix für interprofessionelle Teams in epidemischer Lage nationaler Tragweite. Eine qualitativ hochwertige Versorgung unserer Patient_innen wird demnach gewährleistet.

Für Fragen stehen wir allen Interessenten gern zur Verfügung.

Der Vorstand
ATA|OTA-Verband

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