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In Deutschland bestehen derzeit vier Ausbildungsmöglichkeiten. Die Ausbildungen differenzieren sich in den curricularen Bestimmungen sowie in der Form der Anerkennung.

1. Operationstechnische/ Assistent/in nach DKG:

Die dreijährige OTA-Ausbildung an den Ausbildungseinrichtungen, die dem Deutschen OTA Schulträger-Verband (DOSV) angeschlossenen sind, erfolgt bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der Grundlage des hierzu vom DOSV entwickelten Curriculums.

2. Operationstechnische/r Angestellte/r:

Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Landesverordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Operationstechnischen Angestellten (OTA- VO), sowie des gültigen Rahmenlehrplans des Landes Schleswig-Holstein im dualen System.

3. Medizinisch-Technische/r- Assistent/in- Operationsdienst:

Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährige Bildungsgänge – (ThürSOHBFS 3) vom 13. Dezember 2004.