In Deutschland bestehen derzeit vier Ausbildungsmöglichkeiten. Die Ausbildungen differenzieren sich in den curricularen Bestimmungen sowie in der Form der Anerkennung.

1. Operationstechnische/ Assistent/in nach DKG:

2. Operationstechnische/r Angestellte/r:
Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Landesverordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Operationstechnischen Angestellten (OTA- VO), sowie des gültigen Rahmenlehrplans des Landes Schleswig-Holstein im dualen System.

3. Medizinisch-Technische/r- Assistent/in- Operationsdienst:
Die dreijährige Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährige Bildungsgänge – (ThürSOHBFS 3) vom 13. Dezember 2004.