Häufig gestellte Fragen

FAQ2016-03-28T19:48:59+02:00
Kann ich meine staatliche Anerkennung nachträglich beantragen? Wenn ja, wo?2022-04-15T15:27:55+02:00

Ja. Alle Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten mit Ausbildung nach DKG, alle Medizinisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten im Operationsdienst sowie Operationstechnische Angestellte können einen Antrag auf nachträgliche staatliche Anerkennung stellen. Grundlage hierfür ist der §69 des ATA-OTA-Gesetzes.

Auch Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dem 01.01.2022 begonnen haben, müssen diesen Antrag nach §70, ATA-OTA-Gesetz stellen.

Nach §60 ATA-OTA-Gesetz bestimmen die Bundesländer die zuständigen Behörden. Der Antragsprozess befindet sich derzeit noch im Aufbau. Informationen stellen wir euch hier zur Verfügung.

Darf ich als ATA OTA in Impfzentren unterstützen?2022-04-15T15:31:19+02:00

Grundsätzlich befürworten wir als Interessenvertretung den Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen in Impfzentren. Für den Einsatz im Impfzentrum ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig. Kriterien, die hier von Bedeutung sind:

  • Bereitschaft der/des ATA OTA
  • Kompetenzen der/des ATA OTA
  • Anleitung und Überprüfung durch den verantwortlichen Arzt.

Ist während der Ausbildung “Impfen” nicht im Lehrplan enthalten gewesen und/oder fühlst du dich als ATA/OTA nicht in der Lage, diese Tätigkeit zu übernehmen, musst du auf jeden Fall von deinem Remonstrationsrecht Gebrauch machen!

Darf ich als ATA OTA während der Corona-Pandemie in anderen Fachabteilungen eingesetzt werden?2022-04-15T15:28:42+02:00

Der ATA|OTA-Verband hat zu dieser Frage ein rechtliches Gutachten erarbeiten lassen. Dieses Gutachten findet ihr hier.

Wie ist der aktuelle Stand der staatlichen Anerkennung?2022-04-15T15:29:38+02:00

Wir sind am Ende des Anerkennungsverfahrens angekommen. Unsere Berufe ATA und OTA sind seit dem 01.01.2022 staatlich anerkannt. Die Legitimation erfolgt durch das ATA-OTA-Gesetz und der damit verbundenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV).

Was macht eigentlich ein Berufsverband?2018-10-31T09:31:15+01:00

Berufsverbände arbeiten nach außen für die Bündelung der Interessen ihrer Mitglieder (Berufsangehörigen) und betreiben Lobbyarbeit, um auf diese Weise die Verwirklichung der Interessen (z.B. die staatliche Anerkennung) voranzubringen.

Nach innen verstehen sich Berufsverbände als ein Forum, in dem berufsspezifische Fragen diskutiert und gemeinsame Grundsätze und Ziele formuliert werden.

Warum ist es wichtig, Mitglied im ATAIOTA-Verband zu sein?2022-04-15T15:30:16+02:00

Wir, der ATAIOTA-Verband, sind die einzige arbeitnehmerseitige Interessenvertretung der ATA, OTA, OT-Angestellten und MTAO in Deutschland. Als eine große, geschlossene Gruppe von Berufsangehörigen erhalten wir Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistent:innen mehr politische Aufmerksamkeit.

Bisher wurden die Interessen von ATA OTA nur durch andere Berufsgruppen und Institutionen vertreten, bei denen Arbeitgeberinteressen im Fokus stehen.

Das kann zu einer Benachteiligung im Berufs- sowie im Tarifrecht führen. Da die Arbeitgeberinteressen meist wirtschaftlich geprägt sind.

Wir wollen die Entwicklung unserer Berufe als Berufsgruppen selbst mitbestimmen!

Warum ist die staatliche Anerkennung wichtig?2018-10-31T09:29:01+01:00

Anerkannt vs. nicht-anerkannt

Welche Ausbildungsberufe anerkannt sind und welche nicht sowie die Rechte und Pflichten als Auszubildender regelt das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG bzw. Landesrechtlich geregelte Ausbildungen werden durch Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse in den einzelnen Bundesländern geschaffen. Für die Vergleichbarkeit sorgen Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK). Bundesrechtlich geregelt sind schulische Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger). Der rechtliche Rahmen wird durch Gesetze im Gesundheitswesen und die dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des Bundes vorgegeben. Auf Basis dieses Gesetzes gibt es wiederum Ausbildungsordnungen. Diese regeln die sachliche und zeitliche Gliederung.

Es gibt also gute Gründe für Unternehmen, nicht-anerkannte Ausbildungen anzubieten. Einige davon haben wir hier aufgelistet:

  • Die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bzw. Assistentin ist nicht staatlich geregelt und somit auch kein anerkannter Ausbildungsberuf. Dennoch werden OTAs immer beliebter und werden verstärkt gebraucht.
  • Die Ausbildungsvergütung und auch das Entgelt nach Abschluss der Ausbildung variiert sehr stark. Nur der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes hat 2017 in der Entgeltordnung festgelegt wie OTA und auch ATA zu vergüten sind. Für kirchliche Träger gilt diese Ordnung nicht!
  • Veraltetes Berufsfeld: Traditionelle Berufe wie die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegekraft für den Operationsdienst haben an Attraktivität verloren, da die Ausbildungsdauer mit über 5 Jahren einfach zu lang ist. Die Teilnehmerzahlen sind seit Jahren rückläufig.
  • Extrem speziell: Außerdem sind  die Aufgaben und Anforderungen eines OP- Betriebes sehr speziell. Sie benötigen somit eine gezielte Expertise.

Ablauf einer nicht-anerkannten Ausbildung

Im Prinzip funktioniert eine nicht-anerkannte Ausbildung wie eine duale Ausbildung: Die Kollegen bringen dir das notwendige Know-how bei, damit du schnell im Tagesgeschäft des Unternehmens Aufgaben übernimmst. Jedoch besuchst du keine Berufsschule im klassischen Sinne sondern lediglich eine Schule die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannt ist. Die Ausbildungsinhalte sind von Schule zu Schule sehr unterschiedlich, auch die Qualifikation der dort arbeitenden Lehrkräfte. Die Qualität der Ausbildung ist also sehr beliebig, da es keine verbindlichen Gesetze gibt.

Zudem brauchst du bei einer nicht-anerkannten Ausbildung auch keine Abschlussprüfung vor einer Kammer ablegen. Das bedeutet aber auch, es gibt kein offizielles Ausbildungszeugnis. Die Berufsbezeichnung der /des Operationstechnischen Assistentin/ Assistenten ist nicht geschützt.

Innerhalb des Krankenhauses wird auch eine nicht-anerkannte Ausbildung wie die des OTA akzeptiert. Problematisch kann es erst werden, wenn durch ein Unterlassen bspw. einer Zählkontrolle oder ein Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz bzw. gegen die  Medizinprodukte Betreiberverordnung ein haftungsrechtlicher Anspruch durch einen Patienten erhoben wird. Ebenfalls bleiben dir, durch die fehlende staatliche Anerkennung,  bspw. die Berufsausbildungsbeihilfe, Bafög oder ähnliche Sozialleistungen verwehrt. Im Falle einer Arbeitslosigkeit giltst du als ungelernt.

Außerdem setzen viele Studiengänge, Weiterbildungen und Umschulungen einen anerkannten Berufsabschluss voraus. Da der Beruf OTA keinen anerkannten Berufsabschluss darstellt, bleibt der Zugang zu den meisten Hochschulen und Weiterbildungen verschlossen. Lediglich Weiterbildungen mit DKG Anerkennung können auch von OTAs absolviert werden. Jedoch ist das Angebot der Bildungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt.

Mach dich stark für die staatliche Anerkennung! Nur gemeinsam sind wir stark.

Was kostet die Mitgliedschaft in meiner Interessensvertretung?2021-07-13T19:28:33+02:00

Die Mitgliedsbeiträge für verschiedene Formen der Mitgliedschaft findest du hier.

Welche Leistungen umfassen eine Mitgliedschaft?2018-10-31T09:27:07+01:00
  • Die Vorteile, die du durch eine Mitgliedschaft erhältst, findest du hier.

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