Das Berufsbild Anästhesietechnische Assistenz
Anästhesietechnische Assistent:innen (ATA) sind Fachkräfte moderner Gesundheitsberufe mit einer hohen Expertise in der anästhesiologischen Versorgung von Patient:innen. Als Mitglieder multiprofessioneller Teams arbeiten sie in Anästhesieabteilungen, in der Notfallversorgung und in anderen Funktionsbereichen, bspw. in Endoskpie oder AEMP. Zudem sind ATA in der außerklinischen Versorgung beschäftigt, bspw. in ambulanten Operationszentren.
„Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch.“
ATA übernehmen wichtige Aufgaben vor, während und nach der anästhesiologischen Versorgung (z.B. Allgemeinanästhesie bei operativen Eingriffen). Sie bereiten diese unterschiedlichen Verfahren vor, stellen dafür die Funktion von medizinisch-technischen Geräten sicher und bereiten Medikamente, sowie für das Verfahren geeignete Medizinprodukte vor. Sie überwachen die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und leisten somit einen entscheidenden Beitrag sowohl zur Sicherheit von Patient:innen, als auch zur Qualitätssicherung. Ihre Arbeitsweise beruht dabei auf dem Deutschen Ethikkodex Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz (DEkAO).
Geschichte und Entwicklungen
Ausbildung
Anästhesietechnische Assistent:innen durchlaufen eine 3-jährige Ausbildung. Die Ausbildung ATA ist in dem seit 2022 gültigen ATA-OTA-Gesetz und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) geregelt. Den Bundesländern obliegt die Verantwortung, den Lehrplan auf Grundlage von Gesetz und APrV zu gestalten.
Die Ausbildung ist als integrative Ausbildung konzipiert. In gemeinsamen ATA-OTA-Berufsfachschulen kann die Hälfte der Ausbildung zusammen mit Operationstechnischen Assistent:innen vermittelt werden. Im handlungsorientierten Unterricht werden Kompetenzen, wie bspw. hygienische Arbeitsweisen, Kommunikation und Konfliktmanagement, im interprofessionellen Austausch gelehrt.
ATAs und OTAs haben 2.100 Stunden theoretischen und berufspraktischen Unterricht in einer Berufsfachschule. Dazu kommen 2.500 Stunden Ausbildung in verschiedenen praktischen Einsätzen im Krankenhaus. Die Ausbildungen schließen jeweils mit drei schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
In den Ausbildungen werdet ihr in min. 15% der Ausbildungszeit von Praxisanleitenden begleitet. Praxisanleitende sind pädagogisch geschulte Personen, die ein Bindeglied zwischen der Theorie und Praxis darstellen. In Praxisbegleitungen kommen die Lehrenden der Berufsschule zu euch in die praktischen Einrichtungen und überprüfen die Verzahnung von Theorie und Praxis.
Voraussetzungen
Geforderter Bildungsweg
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- einer Assistenz-/Helferausbildung in der Pflege, die landesrechtlich geregelt ist und mind. ein Jahr dauert.
Anforderungen an ATA-OTA-Auszubildende und ATA-OTA-Fachkräfte
- Gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Ableistung von Schichtdienst und Nachtarbeit
- Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausbildung notwendig sind
- Verantwortungsbewusstsein und zuverlässiges Verhalten
Softskills
- Teamfähigkeit
- soziale Kompetenzen wie: Empathie, Kommunikation, Kritikfähigkeit
- Flexibilität
- Mentale und physische Belastbarkeit
Hinweis zum Mindestalter: Das ATA-OTA-G definiert kein Mindestalter für die Ausbildungen ATA und OTA. In unseren Berufen wird die Bereitschaft zu Schicht- und Nachtarbeit auch für Auszubildende gefordert. Minderjährige Auszubildende (jungendliche Auszubildende unter 18 Jahren) dürfen nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden. Viele Kliniken stellen Auszubildende erst ab dem 16. bzw. 18 Lebensjahr ein. Auszubildende, die zu Beginn der Ausbildung minderjährig sind, dürfen die Ausbildung nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beginnen.
Tätigkeitsbereiche und Aufgaben
Anästhesietechnische Assistent:innen können in folgenden Tätigkeitsbereichen arbeiten:
Weiterentwicklung
Nach derzeitigem Stand der Entwicklung des Berufsbildes sind Anästhesietechnischen Assistent:innen nicht flächendeckend zu Weiterbildungen zugelassen. Die Umsetzung des ATA-OTA-G auf Landesebene dauert an. Allerdings ist der Personalmangel in den Fachbereichen sehr groß und der Bedarf an Fachkräften enorm. Kliniken ermöglichen auch ATA die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, bspw.:
- Praxisanleitung, Hygienebeauftragte, Coach im Gesundheitswesen
- Fachkräfte in Leitungsfunktionen
- Manchester-Triage-System Basiskurs (ATA lernen, die Dringlichkeit einzuschätzen, mit der Patient:innen behandelt werden müssen)
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Simulations- und Zwischenfalltrainings Anästhesie (ATA lernen, in kontrollierter Umgebung, professionell auf Notfallsituationen zu reagieren)
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ECMO-Kurse (ATA lernen den Umgang mit der Extracorporalen Membran-Oxygenierung)
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Basiskurs Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie
Zudem ist der Bereich der anästhesiologischen Industriebranche ein lukratives Arbeitsfeld. ATA können sich zu Vertreter:innen für Medizinprodukte weiterentwickeln.
Anerkennung ausländischer Leistungen
Examinierte ATA mit Ausbildungen aus anderen europäischen Ländern und Drittländern (Nicht-EU-Staaten) können Ihre im Ausland erworbenen Leistungen anerkennen lassen, um in Deutschland zu arbeiten. Grundlage hierfür sind die §§ 38-51, ATA-OTA-G. Informationen zur Anerkennung und zu Anpassungslehrgängen findet ihr auf unserer Seite International Colleagues.
Hinweis: Der DB ATA|OTA e. V. bietet keine Anpassungslehrgänge bietet. Bitte schickt eure Bewerbungsunterlagen direkt an ein Krankenhaus eurer Wahl.
Fragen und Kontakt
Für weitere Fragen rund um die ATA-Ausbildung stehen wir dir gern zur Verfügung. Kontaktiere dazu unser Vorstandsmitglied des Fachbereich ATA. Wir freuen uns, von dir zu hören.