Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

am 24.05.2019 waren wir zu Gast im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin, wo wir gleich mehrere Erfolge feiern konnten.

Zum ersten Mal haben die Berufsangehörigen der Operationstechnischen Assistenz, vertreten durch den DBOTA, direkt am Gesetzgebungsverfahren und somit an der Gestaltung ihres Berufes teilgenommen. So überbrachte unser stellvertretender Vorstandsvorsitzender André Loose (Foto) den Vertretern des BMG die mit unseren Mitgliedern erarbeiteten Anmerkungen und Empfehlungen zum Referentenentwurf.

Der Einladung folgten auch die Vertreter anderer Verbände, die sich mit dem Berufsbild OTA und dessen Entwicklung befassen. So haben, unter anderem, Herr Neiheiser (DKG), Frau Spichale (DBVSA, Foto) und Herr Ullrich (DGF) sowie Vertreter der Bundesärztekammer, verdi und der Krankenkassen zur inhaltlichen Entwicklung des Gesetzes beigetragen. In einer entspannten Atmosphäre kam man schnell zu dem Schluss, dass der Referentenentwurf zum OTA-ATA-Gesetz grundsätzlich überfällig, aber auch gelungen sei. Dennoch müssten einige Anpassungen vorgenommen werden, um die Qualität von Ausbildung und Tätigkeit der Berufsbilder OTA und ATA zu gewährleisten. Diese Anpassungen wurden durch alle Teilnehmer diskutiert und von den Vertretern des BMG aufgenommen.

Wir nutzten unsere Chance, über diese Veranstaltung neue Kontakte mit Vertretern der Politik und der anderen Verbände zu knüpfen, unser Wissen zu erweitern und Erfahrungen auszutauschen.

Eine besondere Ehre ist für uns auch die Einladung, dem Expertengremium des Bundesgesundheitsministeriums beizutreten. Das garantiert den Berufsangehörigen auch zukünftig die Teilnahme und Mitsprache an der Entwicklung ihrer Berufsbilder. Das Expertengremium arbeitet seit 2014 an der Entwicklung des Gesetzes für die OTA und ATA. Eine wichtige Aufgabe wird hier die Mitarbeit an der Entwicklung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sein, die noch in diesem Jahr beginnen soll. Die finale Entscheidung steht noch aus, aber die Aufnahme des DBOTA in dieses Expertengremium ist überfällig und wir freuen uns auf diese neue Aufgabe.

Wir laden Sie, unsere Mitglieder und die Berufsangehörigen der Operationstechnischen- und Anästhesietechnischen Assistenz herzlich ein, Ihre Expertise einfließen zu lassen und einen Beitrag zur Entwicklung unserer Berufe zu leisten.

Informationen zum aktuellen Stand der staatlichen Anerkennung der Berufe OTA und ATA finden Sie auf unserer Website unter Berufe > staatliche Anerkennung. Für Fragen stehen wir Ihnen unter management@dbota.de gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Ihr Vorstand des DBOTA