Schleswig-Holstein erließ als erstes Bundesland eine Landesverordnung über die Berufsausbildung zur oder zum „Operationstechnischen Angestellten“ (OTA-VO). Das
Dem folgte als zweites Bundesland Thüringen: Sie nahmen den „Medizinisch-Technischen Assistenten im Operationsdienst (MTA-O)“ in die Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährige Bildungsgänge – auf.