Im Mai 2004 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Schulen für Anästhesietechnische Assistenz (BAG ATA) gegründet. Gründungsmitglieder waren Lehrkräfte. Wichtigstes Ziel der BAG war die bundesweit gesetzliche Anerkennung des Berufsbildes ATA. Die BAG entwickelte einheitliche Qualitätskriterien für die ATA-Ausbildung. Diese entstanden in Anlehnung an die bestehende DKG-Empfehlung zur Ausbildung von Operationstechnischen Assistent:innen. 2011 wurde das Berufsbild ATA und die erarbeiteten Qualitätskriterien in die neue DKG-Empfehlung aufgenommen – ein großer Erfolg für die Arbeit der BAG.

Literatur: 
Spichale C, Herbstrith K, Fischbock F, Doubek M & Roscher R (2019). Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten. Zugriff Online: https://www.bundestag.de/resource/blob/663568/95beb59ce90a1f52316f93ec095a2d80/19_14_0109-7-_DBVSA_ATA-OTA.pdf. 30.12.2024.

Düpjohann A, Rewer E. (2023). ATA-OTA Ausbildung – von der Empfehlung zum Gesetz. In: Kompetenzorientierter Unterricht in der ATA-OTA-Ausbildung. Springer. Berlin, Heidelberg.