Weiterentwicklung
Nach derzeitigem Stand der Entwicklung des Berufsbildes sind Anästhesietechnischen Assistent:innen nicht flächendeckend zu Weiterbildungen zugelassen. Die Umsetzung des ATA-OTA-G auf Landesebene dauert an. Allerdings ist der Personalmangel in den Fachbereichen sehr groß und der Bedarf an Fachkräften enorm. Kliniken ermöglichen auch ATA die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, bspw.:
- Praxisanleitung, Hygienebeauftragte, Coach im Gesundheitswesen
- Fachkräfte in Leitungsfunktionen
- Manchester-Triage-System Basiskurs (ATA lernen, die Dringlichkeit einzuschätzen, mit der Patient:innen behandelt werden müssen)
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Simulations- und Zwischenfalltrainings Anästhesie (ATA lernen, in kontrollierter Umgebung, professionell auf Notfallsituationen zu reagieren)
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ECMO-Kurse (ATA lernen den Umgang mit der Extracorporalen Membran-Oxygenierung)
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Basiskurs Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie
Zudem ist der Bereich der anästhesiologischen Industriebranche ein lukratives Arbeitsfeld. ATA können sich zu Vertreter:innen für Medizinprodukte weiterentwickeln.
Anerkennung ausländischer Leistungen
Examinierte ATA mit Ausbildungen aus anderen europäischen Ländern und Drittländern (Nicht-EU-Staaten) können Ihre im Ausland erworbenen Leistungen anerkennen lassen, um in Deutschland zu arbeiten. Grundlage hierfür sind die §§ 38-51, ATA-OTA-G. Informationen zur Anerkennung und zu Anpassungslehrgängen findet ihr auf unserer Seite International Colleagues.
Hinweis: Der DB ATA|OTA e. V. bietet keine Anpassungslehrgänge bietet. Bitte schickt eure Bewerbungsunterlagen direkt an ein Krankenhaus eurer Wahl.
Fragen und Kontakt
Für weitere Fragen rund um die ATA-Ausbildung stehen wir dir gern zur Verfügung. Kontaktiere dazu unser Vorstandsmitglied des Fachbereich ATA. Wir freuen uns, von dir zu hören.