OP im Fokus
Vivantes Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen Rudower Str. 48, BerlinFachsymposium für OP-Leitungen. OP im Fokus bietet Ihnen ein Forum [...]
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Der erste Ausbildungsgang Operationstechnische Assistenz. Während in anderen europäischen Staaten etabliert, ist die zweijährige Ausbildung in Deutschland ein Novum.
Im Jahr 1996 veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erstmals die „Richtlinien zur Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten“. Diese erste Ausbildungsgrundlage wurde in den Jahren 2003, 2014 und 2019 überarbeitet und galt bis zum in Inkrafttreten des ATA-OTA-G als Standard in der Ausbildung von Operationstechnischen, später auch von Anästhesietechnischen Assistent:innen.
ATA erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. So beantragen Angehörige des Berufes die Aufnahme von Anästhesietechnischen Assistent:innen in den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA). Auf der Mitgliederversammlung 2019 stellen Vertreter der Berufsgruppe ihre Beweggründe dar. Die Mitgliederversammlung des DBOTA stimmt daraufhin für die Aufnahme von ATA als ordentliche Mitglieder in den Verband. Dieser Antrag und seine Bewilligung bilden die Grundlage für die Gründung einer gemeinsamen Interessenvertretung.
Der Beruf Operationstechnische Assistenz ist seit 01.01.2022 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Nach fast 20 Jahren der Vorbereitungen und mit Beschluss vom 07.11.2019 werden das Berufsbild OTA und die Ausbildung zukünftig in einem Bundesgesetz, dem ATA-OTA-G, und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV), geregelt. Das beschlossene Gesetz wurde am 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
2007 wird der OTA-Schulträgerverband zum “Deutschen OTA-Schulträgerverband (DOSV) e.V.”. Der Verband aus OTA-Schulen in Deutschland setzt sich weiter mit den Inhalten und Zielen der OTA-Ausbildung auseinander. Er erarbeitet ein Curriculum für seine Mitglieder als Lernfeldkonzept.
Das Bundesland NRW bringt den Gesetzesentwurf von 2010 erneut in den Bundesrat ein. Der Bundesrat und auch die Bundesregierung sehen Handlungsbedarf und verweisen auf die Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Gesundheit.
Operationstechnische Assistent:innen erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. Die Berufsangehörigen übernehmen die Verantwortung für die Weiterentwicklung des Berufes und gründen den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenz (DBOTA).
Der Beruf Anästhesietechnische Assistenz ist seit 01.01.2022 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Nach fast 20 Jahren der Vorbereitungen und mit Beschluss vom 07.11.2019 werden das Berufsbild ATA und die Ausbildung zukünftig in einem Bundesgesetz, dem ATA-OTA-G, und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV), geregelt. Das beschlossene Gesetz wurde am 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
ATA erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. So beantragen Angehörige des Berufes die Aufnahme von Anästhesietechnischen Assistent:innen in den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA). Auf der Mitgliederversammlung 2019 stellen Vertreter der Berufsgruppe ihre Beweggründe dar. Die Mitgliederversammlung des DBOTA stimmt daraufhin für die Aufnahme von ATA als ordentliche Mitglieder in den Verband. Dieser Antrag und seine Bewilligung bilden die Grundlage für die Gründung einer gemeinsamen Interessenvertretung.
Im Juni 2015 wird der Deutsche Berufsverband der Schulen für Anästhesietechnische Assistent:innen gegründet. Dieser entsteht aus der ehemaligen BAG ATA. Der Verband sieht, als bundesweiter Zusammenschluss der Träger von Ausbildungseinrichtungen für ATA, seine Aufgaben in der Förderung der ATA-Ausbildung, der Mitwirkung an der Gestaltung des Berufsbildes der ATA, an der Fort- und Weiterbildung und an der Vertretung der Interessen der dem Verband angehörenden Schulträger.
Im Jahr 2024 wird der DBVSA e. V. aufgelöst und formiert sich im Bundesverband Lehrende in Gesundheits und Sozialberufen (BLGS) neu.
Im Mai 2004 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Schulen für Anästhesietechnische Assistenz (BAG ATA) gegründet. Gründungsmitglieder waren Lehrkräfte. Wichtigstes Ziel der BAG war die bundesweit gesetzliche Anerkennung des Berufsbildes ATA. Die BAG entwickelte einheitliche Qualitätskriterien für die ATA-Ausbildung. Diese entstanden in Anlehnung an die bestehende DKG-Empfehlung zur Ausbildung von Operationstechnischen Assistent:innen. 2011 wurde das Berufsbild ATA und die erarbeiteten Qualitätskriterien in die neue DKG-Empfehlung aufgenommen – ein großer Erfolg für die Arbeit der BAG.
Die Uniklinik Frankfurt leistete einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der ersten Ausbildungsgrundlage innerhalb der BAG ATA. 2004 startet der erste ATA-Ausbildungsgang an der Universitätsmedizin Halle. Die erste ATA-Ausbildung am Uniklinikum Frankfurt begann 2005.