In gleich zwei wichtige Gremien wurden wir durch das Bundesministerium für Gesundheit in diesem Jahr als Mitglieder berufen: In die Arbeitsgemeinschaft zur Erarbeitung eines Berufszulassungsgesetz für ATA und OTA und in das Expertengremium des BMG zur Entwicklung der Berufe ATA und OTA. Zum ersten Mal seit Entstehung unserer Berufe 1990 (OTA) und 2007 (ATA) bestimmen wir als Beufsangehörige die Weiterentwicklung unserer Berufe mit. Das ist ein großer und wichtiger Fortschritt in unserer Arbeit.
In Zusammenarbeit mit anderen Interessensvertretungen beraten wir das BMG zu Inhalten der Referenten- und Gesetzentwürfe. Wir erarbeiten Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordung (APrV) für die ATA- und OTA-Berufe. Als Sachverständige nehmen wir an mündlichen Anhörungen im Bundesministerium teil und begründen unseren Standpunkt zu notwendigen Änderungen der Entwürfe. Dadurch unterstützen wir die Parteien in ihrer Entscheidungsfindung. Und wir ermöglichen so ein Gesetz und die dazugehörige APrV, die auf die Belange der Berufsangehörigen abgestimmt sind.