Ja. Alle Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten mit Ausbildung nach DKG, alle Medizinisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten im Operationsdienst sowie Operationstechnische Angestellte können einen Antrag auf nachträgliche staatliche Anerkennung stellen. Grundlage hierfür ist der §69 des ATA-OTA-Gesetzes.

Auch Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dem 01.01.2022 begonnen haben, müssen diesen Antrag nach §70, ATA-OTA-Gesetz stellen.

Nach §60 ATA-OTA-Gesetz bestimmen die Bundesländer die zuständigen Behörden. Der Antragsprozess befindet sich derzeit noch im Aufbau. Informationen stellen wir euch hier zur Verfügung.