Grundsätzlich befürworten wir als Interessenvertretung den Einsatz unserer Kolleginnen und Kollegen in Impfzentren. Für den Einsatz im Impfzentrum ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig. Kriterien, die hier von Bedeutung sind:

  • Bereitschaft der/des ATA OTA
  • Kompetenzen der/des ATA OTA
  • Anleitung und Überprüfung durch den verantwortlichen Arzt.

Ist während der Ausbildung „Impfen“ nicht im Lehrplan enthalten gewesen und/oder fühlst du dich als ATA/OTA nicht in der Lage, diese Tätigkeit zu übernehmen, musst du auf jeden Fall von deinem Remonstrationsrecht Gebrauch machen!