Ausbildung
Anästhesietechnische Assistent:innen durchlaufen eine 3-jährige Ausbildung. Die Ausbildung ATA ist in dem seit 2022 gültigen ATA-OTA-Gesetz und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) geregelt. Den Bundesländern obliegt die Verantwortung, den Lehrplan auf Grundlage von Gesetz und APrV zu gestalten.
Die Ausbildung ist als integrative Ausbildung konzipiert. In gemeinsamen ATA-OTA-Berufsfachschulen kann die Hälfte der Ausbildung zusammen mit Operationstechnischen Assistent:innen vermittelt werden. Im handlungsorientierten Unterricht werden Kompetenzen, wie bspw. hygienische Arbeitsweisen, Kommunikation und Konfliktmanagement, im interprofessionellen Austausch gelehrt.
ATAs und OTAs haben 2.100 Stunden theoretischen und berufspraktischen Unterricht in einer Berufsfachschule. Dazu kommen 2.500 Stunden Ausbildung in verschiedenen praktischen Einsätzen im Krankenhaus. Die Ausbildungen schließen jeweils mit drei schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
In den Ausbildungen werdet ihr in min. 15% der Ausbildungszeit von Praxisanleitenden begleitet. Praxisanleitende sind pädagogisch geschulte Personen, die ein Bindeglied zwischen der Theorie und Praxis darstellen. In Praxisbegleitungen kommen die Lehrenden der Berufsschule zu euch in die praktischen Einrichtungen und überprüfen die Verzahnung von Theorie und Praxis.
Voraussetzungen
Geforderter Bildungsweg
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- einer Assistenz-/Helferausbildung in der Pflege, die landesrechtlich geregelt ist und mind. ein Jahr dauert.
Anforderungen an ATA-OTA-Auszubildende und ATA-OTA-Fachkräfte
- Gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Ableistung von Schichtdienst und Nachtarbeit
- Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausbildung notwendig sind
- Verantwortungsbewusstsein und zuverlässiges Verhalten
Softskills
- Teamfähigkeit
- soziale Kompetenzen wie: Empathie, Kommunikation, Kritikfähigkeit
- Flexibilität
- Mentale und physische Belastbarkeit
Hinweis zum Mindestalter: Das ATA-OTA-G definiert kein Mindestalter für die Ausbildungen ATA und OTA. In unseren Berufen wird die Bereitschaft zu Schicht- und Nachtarbeit auch für Auszubildende gefordert. Minderjährige Auszubildende (jungendliche Auszubildende unter 18 Jahren) dürfen nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden. Viele Kliniken stellen Auszubildende erst ab dem 16. bzw. 18 Lebensjahr ein. Auszubildende, die zu Beginn der Ausbildung minderjährig sind, dürfen die Ausbildung nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beginnen.