Das Berufsbild Operationstechnische Assistenz
Operationstechnische Assistent:innen (OTA) sind Fachkräfte moderner Gesundheitsberufe mit einer hohen Expertise in der operativen Versorgung von Patient:innen. Als Mitglieder multiprofessioneller Teams arbeiten sie in Operationsabteilungen, in der Notfallversorgung und in anderen Funktionsbereichen, bspw. in Endoskpie oder AEMP. Zudem sind OTA in der außerklinischen Versorgung beschäftigt, bspw. in ambulanten Operationszentren.
„Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch.“
OTA übernehmen wichtige Aufgaben vor, während und nach der Operation von Patient:innen. Sie bereiten die für die OP benötigten, unterschiedlichen Instrumente und Materialien vor, stellen dafür die Funktion von medizinisch-technischen Geräten sicher und unterstützen die Positionierung der Patienten auf dem OP Tisch und instrumentieren intraoperativ. Zudem überwachen Sie die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und leisten somit einen entscheidenden Beitrag sowohl zur Sicherheit von Patient:innen, als auch zur Qualitätssicherung. Ihre Arbeitsweise beruht dabei auf dem Deutschen Ethikkodex Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz (DEkAO).
Geschichte und Entwicklungen
Ausbildung
Operationstechnische Assistent:innen durchlaufen eine 3-jährige Ausbildung. Die Ausbildung OTA ist in dem seit 2022 gültigen ATA-OTA-Gesetz und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV) geregelt. Den Bundesländern obliegt die Verantwortung, den Lehrplan auf Grundlage von Gesetz und APrV zu gestalten.
Die Ausbildung ist als integrative Ausbildung konzipiert. In gemeinsamen ATA-OTA-Berufsfachschulen kann die Hälfte der Ausbildung zusammen mit Anästhesietechnischen Assistent:innen vermittelt werden. Im handlungsorientierten Unterricht werden Kompetenzen, wie bspw. hygienische Arbeitsweisen, Kommunikation und Konfliktmanagement, im interprofessionellen Austausch gelehrt.
ATAs und OTAs haben 2.100 Stunden theoretischen und berufspraktischen Unterricht in einer Berufsfachschule. Dazu kommen 2.500 Stunden Ausbildung in verschiedenen praktischen Einsätzen im Krankenhaus. Die Ausbildungen schließen jeweils mit drei schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
In den Ausbildungen werdet ihr in min. 15% der Ausbildungszeit von Praxisanleitenden begleitet. Praxisanleitende sind pädagogisch geschulte Personen, die ein Bindeglied zwischen der Theorie und Praxis darstellen. In Praxisbegleitungen kommen die Lehrenden der Berufsschule zu euch in die praktischen Einrichtungen und überprüfen die Verzahnung von Theorie und Praxis.
Voraussetzungen
Geforderter Bildungsweg
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- einer Assistenz-/Helferausbildung in der Pflege, die landesrechtlich geregelt ist und mind. ein Jahr dauert.
Anforderungen an ATA-OTA-Auszubildende und ATA-OTA-Fachkräfte
- Gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Ableistung von Schichtdienst und Nachtarbeit
- Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausbildung notwendig sind
- Verantwortungsbewusstsein und zuverlässiges Verhalten
Softskills
- Teamfähigkeit
- soziale Kompetenzen wie: Empathie, Kommunikation, Kritikfähigkeit
- Flexibilität
- Mentale und physische Belastbarkeit
Hinweis zum Mindestalter: Das ATA-OTA-G definiert kein Mindestalter für die Ausbildungen ATA und OTA. In unseren Berufen wird die Bereitschaft zu Schicht- und Nachtarbeit auch für Auszubildende gefordert. Minderjährige Auszubildende (jungendliche Auszubildende unter 18 Jahren) dürfen nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden. Viele Kliniken stellen Auszubildende erst ab dem 16. bzw. 18 Lebensjahr ein. Auszubildende, die zu Beginn der Ausbildung minderjährig sind, dürfen die Ausbildung nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beginnen.
Tätigkeitsbereiche und Aufgaben
Operationstechnische Assistent:innen können in folgenden Tätigkeitsbereichen arbeiten:
Weiterentwicklung
Doppelqualifikation
Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistent:innen haben die Möglichkeit, eine Doppelqualifikation zu absolvieren. In einem Zeitraum von 18 Monaten können ATA zu OTA weitergebildet werden. Auch OTA können im gleichen Zeitrahmen die Doppelqualifikation zur:m ATA absolvieren. Grundlage hierfür ist der §23 ATA-OTA-G.
Fort- und Weiterbildungen
Nach derzeitigem Stand der Entwicklung des Berufsbildes sind Operationstechnischen Assistent:innen nicht flächendeckend zu Weiterbildungen zugelassen. Die Umsetzung des ATA-OTA-G auf Landesebene dauert an. Allerdings ist der Personalmangel in den Fachbereichen sehr groß und der Bedarf an qualifizierten Fachkräften enorm. Kliniken ermöglichen auch OTA die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, bspw.:
- Praxisanleitung, Hygienebeauftragte, Qualitätsmanagement-Beauftragte
- Sedierungskurs nach S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ (für die Tätigkeit in den interventionellen Funktionsbereichen)
- Fachkräfte in Leitungsfunktionen
Akademische Weiterentwicklung
Andere Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Zudem ist der Bereich der operativen Industriebranche ein lukratives Arbeitsfeld. OTA können sich zu Vertreter:innen für Medizinprodukte weiterentwickeln.
Anerkennung ausländischer Leistungen
Examinierte OTA mit Ausbildungen aus anderen europäischen Ländern und Drittländern (Nicht-EU-Staaten) können Ihre im Ausland erworbenen Leistungen anerkennen lassen, um in Deutschland zu arbeiten. Grundlage hierfür sind die §§ 38-51, ATA-OTA-G. Informationen zur Anerkennung und zu Anpassungslehrgängen findet ihr auf unserer Seite International Colleagues.
Hinweis: Der DB ATA|OTA e. V. bietet keine Anpassungslehrgänge an. Bitte schickt eure Bewerbungsunterlagen direkt an ein Krankenhaus eurer Wahl.
Fragen und Kontakt
Für weitere Fragen rund um die OTA-Ausbildung stehen wir dir gern zur Verfügung. Kontaktiere dazu unser Vorstandsmitglied des Fachbereich OTA. Wir freuen uns, von dir zu hören.