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2004 – Anerkennung per Landesrecht

Die Anerkennung der Ausbildung OTA erfolgte nicht einheitlich. Neben der nicht-staatlichen Anerkennung durch die Empfehlung zur Ausbildung nach DKG erfolgte eine Anerkennung auf Ebene der Bundesländer. Auf Grund der fehlenden bundeseinheitlichen Regelung wurden landesrechtliche Verordnungen erlassen, um die Ausbildung zu strukturieren und zu sichern. Schleswig-Holstein veröffentlichte als Vorreiter im Jahr 2004 als erstes Bundesland die „Landesverordnung über die Berufsausbildung zur oder zum Operationstechnischen Angestellten“ (OTA-VO). Drei Jahre später, im Jahr 2007, folgte Thüringen mit der Ausbildung zum „Medizinisch-Technischen Assistenten im Operationsdienst (MTA-O)“. Diese wurde in die Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule – dreijährige Bildungsgänge – aufgenommen. Sachsen-Anhalt schloss sich dieser Entwicklung schließlich im Jahr 2010 an und führte mit seiner eigenen „Verordnung über die Ausbildung in der Operationstechnischen Assistenz“ (OTA-VO) die Ausbildung ebenfalls nach Landesrecht ein. Parallel zu diesen Initiativen auf Länderebene reichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag ein, mit dem die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz bundeseinheitlich geregelt und zudem eine Anpassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorgenommen werden sollte.

2018-2019 – Mitarbeit am Gesetz

2018 werden unsere Berufsgruppen zum ersten Mal in Ihrer Geschichte eingeladen, an den Ausbildungsgrundlagen für die eigenen Berufe mitzuarbeiten. Mitglieder des damaligen DBOTA erarbeiten eine Stellungnahme und kommentieren den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. In die Stellungnahme fließt die fachliche Expertise von examinierten ATA und OTA aus Deutschland ein. Sie beinhaltet Vorschläge für Textesänderungen, die unsere Berufe stärken sollen.

Nach der Veröffentlichung der Stellungnahme wurde der DBOTA zur Anhörung im Bundestag eingeladen, um die vorgeschlagenen Änderungen zu Verteidigen.

2019 wurde der DBOTA zur Mitarbeit in das ATA-OTA-Expertengremium des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen. Die Aufgabe dieses Gremium war die Erarbeitung der ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Auch hier war die fachliche Erfahrung von ATA und OTA gefragt. Zusammen mit anderen Interessenvertretungen, wie der DKG, dem DOSV und dem DBVSA wurde die APrV als Anhang zum ATA-OTA-G vorbereitet.

Die Mitarbeit an den Ausbildungsgrundlagen war ein wichtiger Schritt für das berufliche Selbstverständnis von ATA und OTA in Deutschland. Die Initiative und Mitarbeit des DBOTA resultierte in der Verkündung des ATA-OTA-G 19.12.2019.

1990 – Die „andere“ Ausbildung: OTA

Der erste Ausbildungsgang Operationstechnische Assistenz. Während in anderen europäischen Staaten etabliert, ist die zweijährige Ausbildung in Deutschland ein Novum.

1996 – Erste Ausbildungs-Richtlinie OTA

Im Jahr 1996 veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erstmals die „Richtlinien zur Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten“. Diese erste Ausbildungsgrundlage wurde in den Jahren 2003, 2014 und 2019 überarbeitet und galt bis zum in Inkrafttreten des ATA-OTA-G als Standard in der Ausbildung von Operationstechnischen, später auch von Anästhesietechnischen Assistent:innen.

2019 – Ein gemeinsamer Berufsverband

ATA erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. So beantragen Angehörige des Berufes die Aufnahme von Anästhesietechnischen Assistent:innen in den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA). Auf der Mitgliederversammlung 2019 stellen Vertreter der Berufsgruppe ihre Beweggründe dar. Die Mitgliederversammlung des DBOTA stimmt daraufhin für die Aufnahme von ATA als ordentliche Mitglieder in den Verband. Dieser Antrag und seine Bewilligung bilden die Grundlage für die Gründung einer gemeinsamen Interessenvertretung.

2022 – Staatliche Legitimation für OTA

Der Beruf Operationstechnische Assistenz ist seit 01.01.2022 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Nach fast 20 Jahren der Vorbereitungen und mit Beschluss vom 07.11.2019 werden das Berufsbild OTA und die Ausbildung zukünftig in einem Bundesgesetz, dem ATA-OTA-G, und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV), geregelt. Das beschlossene Gesetz wurde am 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

2007 – Gründung des DOSV

2007 wird der OTA-Schulträgerverband zum “Deutschen OTA-Schulträgerverband (DOSV) e.V.”. Der Verband aus OTA-Schulen in Deutschland setzt sich weiter mit den Inhalten und Zielen der OTA-Ausbildung auseinander. Er erarbeitet ein Curriculum für seine Mitglieder als Lernfeldkonzept.

2014 – Gesetzentwurf im Bundesrat

Das Bundesland NRW bringt den Gesetzesentwurf von 2010 erneut in den Bundesrat ein. Der Bundesrat und auch die Bundesregierung sehen Handlungsbedarf und verweisen auf die Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Gesundheit.

2014 – Gründung des DBOTA

Operationstechnische Assistent:innen erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. Die Berufsangehörigen übernehmen die Verantwortung für die Weiterentwicklung des Berufes und gründen den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenz (DBOTA).

2022 – Staatliche Legitimation für ATA

Der Beruf Anästhesietechnische Assistenz ist seit 01.01.2022 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Nach fast 20 Jahren der Vorbereitungen und mit Beschluss vom 07.11.2019 werden das Berufsbild ATA und die Ausbildung zukünftig in einem Bundesgesetz, dem ATA-OTA-G, und der dazugehörigen ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrV), geregelt. Das beschlossene Gesetz wurde am 20.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.

2019 – Ein Berufsverband für ATA

ATA erkennen die Notwendigkeit einer berufspolitischen Interessenvertretung. So beantragen Angehörige des Berufes die Aufnahme von Anästhesietechnischen Assistent:innen in den Deutschen Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA). Auf der Mitgliederversammlung 2019 stellen Vertreter der Berufsgruppe ihre Beweggründe dar. Die Mitgliederversammlung des DBOTA stimmt daraufhin für die Aufnahme von ATA als ordentliche Mitglieder in den Verband. Dieser Antrag und seine Bewilligung bilden die Grundlage für die Gründung einer gemeinsamen Interessenvertretung.

2015 – Gründung des DBVSA

Im Juni 2015 wird der Deutsche Berufsverband der Schulen für Anästhesietechnische Assistent:innen gegründet. Dieser entsteht aus der ehemaligen BAG ATA. Der Verband sieht, als bundesweiter Zusammenschluss der Träger von Ausbildungseinrichtungen für ATA, seine Aufgaben in der Förderung der ATA-Ausbildung, der Mitwirkung an der Gestaltung des Berufsbildes der ATA, an der Fort- und Weiterbildung und an der Vertretung der Interessen der dem Verband angehörenden Schulträger.

Im Jahr 2024 wird der DBVSA e. V. aufgelöst und formiert sich im Bundesverband Lehrende in Gesundheits und Sozialberufen (BLGS) neu.

2004 – Gründung der BAG ATA

Im Mai 2004 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für Schulen für Anästhesietechnische Assistenz (BAG ATA) gegründet. Gründungsmitglieder waren Lehrkräfte. Wichtigstes Ziel der BAG war die bundesweit gesetzliche Anerkennung des Berufsbildes ATA. Die BAG entwickelte einheitliche Qualitätskriterien für die ATA-Ausbildung. Diese entstanden in Anlehnung an die bestehende DKG-Empfehlung zur Ausbildung von Operationstechnischen Assistent:innen. 2011 wurde das Berufsbild ATA und die erarbeiteten Qualitätskriterien in die neue DKG-Empfehlung aufgenommen – ein großer Erfolg für die Arbeit der BAG.

2004 – Erster Ausbildungsgang ATA

Die Uniklinik Frankfurt leistete einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der ersten Ausbildungsgrundlage innerhalb der BAG ATA. 2004 startet der erste ATA-Ausbildungsgang an der Universitätsmedizin Halle. Die erste ATA-Ausbildung am Uniklinikum Frankfurt begann 2005.

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