Sachsen-Anhalt erlässt die Verordnung über die Ausbildung für die Operationstechnische Assistenz (OTA-VO) und ist somit das dritte Bundesland, welches die Ausbildung nach Landesrecht anerkennt. Die DKG reichte einen Gesetzesentwurf über den Beruf der Operationstechnischen Assistent:innen und die Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in den Bundestag ein.